Bitte keine Anträge mehr zum Zuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen – die Fördermittel sind erschöpft
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie dafür den Kredit Altersgerecht Umbauen (159).
Zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Weitere Informationen finden sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/